Frequently asked questions

FAQ - Häufige Fragen der Studierenden

Frequently asked questions
Foto: Gerd Altmann (über Pixabay.com)
  • 1. Was soll ich anwählen?

    Die Frage lässt sich selten pauschal beantworten.

    Grundsätzlich gibt es Pflichtmodule, die belegt werden müssen. Diese sind in den Musterstudienplänen farblich markiert. Abseits dessen gibt es meist je nach Studiengang Regeln für die Anwahl von Wahlpflicht- und Kontextmodulen. Solche Regeln sind auf den Musterplänen bereits erläutert.

    Wenn ihr Fragen zu eurer individuellen Position habt und eure Kommilitonen euch nicht weiterhelfen können, schreibt uns gern eine E-Mail.

  • 2. Wo finde ich Informationen zu den StEt?

    Informationen zu den von uns organisierten Geo-Studieneinführungstagen (StEt), welche im Oktober stattfinden, veröffentlichen wir i.d.R. bereits im September. Diese Informationen landen auf unserer Homepage, sobald sie verfügbar sind.

  • 3. Gibt es von euch Lernhilfen für Studis?

    Wir sammeln stets sogenannte Gedächtnisprotokolle von unseren Studis, die jeder für sich verfassen kann, nachdem er eine Prüfungen abgelegt hat. Solche Protokolle können unerfahrenen helfen, sich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten und bieten eine Möglichkeit, den Fokus im semesterlangen Lernmaterial zu behalten. Braucht ihr welche, schreibt uns!

  • 4. Kann ich einfach beim FSR mitmachen?

    Klar!

    Wer Lust hat mitzuhelfen und die Arbeit des FSR kennenzulernen oder direkt in ein Gremium delegiert zu werden, kann einfach bei uns vorbeischauen und loslegen! Man wird dann als "Freiwilliges Mitglied" eingestuft.

    Ideen und Engagement für Veranstaltungen sind auch immer gern gesehen! :)

    Es gibt jedes Jahr im Mai eine Gremienwahl, bei welcher der offizielle FSR gewählt wird. Die dort gewählten Personen kommen als einzige für die Vorsitz- und Finanzposten in Frage und sind darüber hinaus die einzigen mit einem offiziellen Stimmrecht bei Abstimmungen. Außerdem bekommt man für ein Jahr Arbeit im StuRa oder FSR, ein ganzes Semester Bafög zugesprochen.

  • 5. Kann ich ein belegtes Modul noch tauschen?

    B.Sc. & M.Sc.
    Ja. Ein Modul aus dem Kontext- oder Wahlpflichtbereich kann gegen ein anderes getauscht werden. Das könnt ihr im Studium zwei mal machen. Dies erfordert einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt. Da kommt es allerdings auch auf das Timing an. Seid ihr bereits zur Prüfung angemeldet und die Abgabe/Klausur steht kurz bevor? Dann müsst ihr auf Kulanz hoffen, das Modul noch vor der Prüfung verlassen zu können. Sonst könnt ihr erst später tauschen.

    LAG/LAR (Prüfungsordnung, §15 (4))
    [Ja, es] [...]kann ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul einmalig durch ein anderes erfolgreich absolviertes Wahlpflichtmodul ersetzt werden. Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ist dem Prüfungsamt die Wahl des neuen Wahlpflichtmoduls unverzüglich bekannt zu geben.

  • 6. Wo finde ich Informationen zum Pflichtpraktikum?

    Das Berufsorientierte Praktikum ist zunächst ein Modul. 

    Grundsätzlich findest du alle Informationen zu Modulen in dem Modulkatalog deines Studiengangs. Zusätzliche Bedingungen und Regelungen, die dort ggf. nicht erwähnt werden, findest du in §9 der Studienordnung(B.Sc.), sowie in verschiedenen Teilen der Prüfungsordnung. Durchsucht die Dokumente mit STRG+F nach Stichworten.

  • 7. Ich beginne bald mein Studium, könnt ihr mich beraten?

    Du kannst dich mit deinen Fragen jederzeit an uns wenden. Aber gerade während der Studieneinführungstage und davor (Ende September und Anfang Oktober) ist der FSR in der Regel beschäftigter als sonst. Eine Antwort auf eine E-Mail kann also auf sich warten lassen.

    Vom 01. bis 15. Oktober stehen euch auch jederzeit für eure Studiengänge Mentoren zur Verfügung, die in unserem StEt-Programm mit ihrer E-mail-Adresse angegeben sind.

  • 8. Ich habe Fragen zu den Modulen im Masterstudium.

    Am besten fragst du zuerst deine Kommilitonen in den Whatsapp-Gruppen. Dort sind auch höhere Semester vertreten und können bei speziellen Fragen weiterhelfen. Ansonsten konsultierst du den Modulkatalog und die Person, die das jeweilige Modul leitet.

  • 9. Kann ich meine Prüfungen später einsehen?

    Aus der Prüfungsordnung (B.Sc.):

    §13 (4)
    Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Modulprüfungen soll innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung des Moduls erfolgen. Innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ist den Studierenden auf Verlangen Einsicht in die Klausuren oder Prüfungsprotokolle zu gewähren.

    §21 (1)
    Nach Bekanntgabe der Ergebnisse von Modulprüfungen wird dem Studierenden in angemessener Frist durch den Prüfer Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie ggf. in die darauf bezogenen Gutachten bzw. Prüfungsprotokolle gewährt.

    Aus der Prüfungsordnung (LAG/R):

    §21 (1)
    Innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung
    wird dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüfer und in die Prüfungsprotokolle gewährt. [...]

  • 10. Was, wenn ich zur Prüfung krank bin?

    Aus der Prüfungsordnung (B.Sc.):

    §16 (2)
    Werden für den Rücktritt oder das Versäumnis gemäß Abs. 1 triftige Gründe geltend gemacht, müssen diese dem Prüfungsamt unverzüglich, also in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit oder Unfall des Studierenden bzw. bei Kinderbetreuungs- und Pflegepflichten eines überwiegend selbst zu versorgenden Kindes ist ein ärztliches und auf Verlangen des Prüfungsausschusses amtsärztliches Attest vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.

    In den anderen Studiengängen gilt das gleiche.

  • 11. Wie finde ich ein Thema für meine Abschlussarbeit?

    Da gibt es mehrere Wege.

    1. Du suchst dir ein eigenes Thema und suchst dir jemanden, der dies betreuen würde.
    1.1. Das Thema ist deine eigene Idee.
    1.2. Das Thema ist extern, z.B. vom Nebenjob, oder einer anderen Forschungseinrichtung.

    Im Fall 1.2. musst du darauf achten, dass du am Institut für Geographie eine Erstbetreuung finden musst. Externe Personen dürfen nur die Zweitbetreuung übernehmen.

    2. Du fragst an den Lehrstühlen nach, welche Themen gerade zur Bearbeitung ausgeschrieben sind.